Bei der Oberbürgermeisterwahl in Baden-Württemberg wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt ihre Oberbürgermeisterin bzw. ihren Oberbürgermeister. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält; wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Die Amtszeit beträgt in der Regel acht Jahre. Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Offenburg gemeldet sind.
Informationen rund um die OB-Wahl
Wahlberechtigt sind
Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie Unionsbürger*innen, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Offenburg ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Offenburg gemeldet sind (Stichtag: 42. Tag vor der Wahl) und die o.g. Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Offenburg eingetragen. Aufgrund dieser Eintragung im Wählerverzeichnis wird zu gegebener Zeit (spätestens am 21. Tag vor der Wahl) die Wahlbenachrichtigungen zugesandt.
Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.
Briefwahlunterlagen können mittels Formular auf der Wahlbenachrichtigung, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar.
Sie haben zudem die Möglichkeit, während der jeweiligen Öffnungszeiten direkt im Wahlbüro (Am Fischmarkt 2, 77652 Offenburg) zu wählen.
Mit der Wahlbenachrichtigung und Ihrem Ausweis/Reisepass erhalten Sie die Wahlunterlagen vor Ort und haben dort die Möglichkeit, vor Ort zu wählen.
Die Rückläufe der Wählenden im Wahlbrief müssten spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Briefwahlunterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Briefwahlunterlagen können ohne Freimachung in jeden Postkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Bitte nutzen Sie diesen Weg aufgrund der variierende Postlaufzeiten bis spätestens Mittwoch, 07. Oktober 2026.
Eine spätere Abgabe der Briefwalunterlagen ist zudem direkt bei der Stadtverwaltung an den folgenden Stellen möglich:
– Wahlbüro, Am Fischmarkt 2.
– Historisches Rathaus, Hauptstraße 90
– Ortsverwaltungen Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier.
Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie am Wahltag noch bis 15:00 Uhr am Wahlschalter im BürgerBüro, Am Fischmarkt 2, 77652 Offenburg, Briefwahl beantragen. Eine von Ihnen mittels Vollmacht bevollmächtigte Person kann die Wahlunterlagen dort für Sie abholen.
Bis zum Freitag vor der Wahl, 09. Oktober 2026, 15.00 Uhr, können noch Wahlscheine beantragt werden. Am Wahltag selbst ist dies nur aufgrund attestierter plötzlicher Erkrankung möglich.
Wir empfehlen, dass Sie am Freitag vor der Wahl persönlich zum Wahlamt gehen und Ersatzunterlagen beantragen. Sie können dort auch direkt wählen.
Nein, Sie können nur in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal zur Wahl gehen, es sei denn, Sie haben zuvor Briefwahl beantragt. In diesem Fall können Sie mittels „Wahlschein“, der Ihnen mit den Briefunterlagen zugestellt wird, in jedem Offenburger Wahllokal wählen. Dazu benötigen Sie zwingend Ihren Wahlschein sowie ihren Personalausweis.
Zur Wahl benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Ohne gültiges Ausweisdokument dürfen Sie nicht wählen, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung dabeihaben. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die tatsächlich wahlberechtigte Person wählt bzw. abstimmt.
Nein, um die Geheimhaltung der Abstimmung sicherzustellen ist das Fotografieren in der Wahlkabine nicht gestattet.
Wie wird im Wahllokal gewählt?
Die Wahllokale sind am Wahltag in Offenburg, in der Kernstadt und in den Ortsteilen, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Name und die Adresse Ihres Wahllokals sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme, mit der eine*n Bewerber*in gewählt werden kann.
Keine Möglichkeit im Wahllokal zu wählen?
Ist keine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag möglich, besteht die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Einzelheiten zum Vorgehen und Beantragen zur Briefwahl finden Sie hier: Briefwahl
1. Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal - Ankunft im Wahllokal
Für die Stimmabgabe am Wahltag müssen Wählerinnen und Wähler sich in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihrem Ausweisdokument ausweisen.
2. Überprüfung der Wahlberechtigung
Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses. Alle Wahlberechtigte, die in diesem Verzeichnis stehen, erhalten sodann einen Stimmzettel.
3. Erhalt des Stimmzettels
Die Wählerinnen und Wähler erhalten den Stimmzettel für die Landtagswahl.
4. Wahlkabine
Die Wählerinnen und Wähler gehen in die Wahlkabine, um die Geheimhaltung der Stimmabgabe zu gewährleisten.
5. Abgabe der Stimme
In der Wahlkabine können die Wahlberechtigten ihre Wahlentscheidung auf dem entsprechendem Feld auf dem Stimmzettel kennzeichnen (z. B. durch ankreuzen).
6. Stimmzettel nach innen falten
Nach der Stimmabgabe falten die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Einwurf Stimmzettel in Wahlurne
Die Wählerinnen und Wähler verlassen die Wahlkabine und werfen den gefalteten Stimmzettel für die Landtagswahl in die Wahlurne.
Die fünf Grundsätze des Wahlrechts
Der Bürgermeister ist Vorsitzender beziehungsweise die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Gemeinderats und leitet die Gemeindeverwaltung.
Er ist Repräsentant beziehungsweise sie ist Repräsentantin und rechtliche Vertretung der Gemeinde.
Finden Sie Ihr Wahllokal
Das Wahllokal steht eingedruckt auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie hier Ihr Wahllokal finden:
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