Die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg und der Bürgerentscheid zur Abstimmung über die Entwicklung des Sonderlandeplatzes zu einem Gewerbegebiet rücken näher.
Beides findet zusammen am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen statt. Auf der Website www.offenburg.de/wahlen steht ein Wahllokalfinder zu Verfügung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit bis zum 15. Februar verschickt. Wahlberechtigte, die bis zu dem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, im Wählerverzeichnis zu stehen, wenden sich bitte an das Wahlbüro (Kontaktdaten: siehe unten).
Wer sich für Briefwahl entscheidet, kann online unter www.offenburg.link/briefwahl den Antrag dafür stellen. Wichtiger Hinweis: aufgrund eines technischen Fehlers des IT-Dienstleisters ist der auf der Wahlbenachrichtigung vorhandene QR-Code zur Beantragung der Briefwahl dauerhaft ungültig.
Wer die Briefwahl lieber schriftlich beantragen möchte, kann den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt im Historischen Rathaus (Hauptstraße 90) abgeben bzw. dort im Briefkasten einwerfen. Alternativ kann der Briefwahlantrag kann auch im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr) abgeben werden. Auch wenn sich die Mitarbeitenden des Bürgerbüros nach Kräften um adäquate Auskunft bemühen: Die Stadt Offenburg bittet darum, zu allen weiteren Fragen rund um die Wahlen sich beim Wahlbüro zu melden (Kontaktdaten: siehe unten).
Ab Montag, 9. Februar, besteht zudem die Möglichkeit den Wahlschalter im Bürgerbüro zu nutzen. Dort können direkt nach Antrag zur Briefwahl die Briefwahlunterlagen mitgenommen oder vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Kontaktdaten des Wahlbüros:
Telefon: 0781/82-2060
E-Mail: wahlen@offenburg.de
Website: www.offenburg.de/wahlen