Deutsche die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, sind sog. Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Auch für diesen Fall gilt, wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wollen nun Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, muss hierzu ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der letzten deutschen Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Der Antrag muss innerhalb einer vorgeschriebenen Frist bis zum 2.2.2025 beim Wahlbüro der Gemeinde (Stadt Offenburg, Zentrale Dienste und Wahlen) eingereicht werden. Der Antrag gilt auch gleichzeitig als Wahlscheinantrag für die Briefwahl.
Ausführliche Informationen sowie das Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Seite Bundeswahlleiterin unter folgenden Link Deutsche im Ausland – Die Bundeswahlleiterin
Den Antrag (eingescannt und unterschrieben) können Sie per Mail (siehe Wahlbüro) an oder Stadt Offenburg, Zentrale Dienste und Wahlen, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg senden.
Wir weisen auch drauf hin, dass der Antrag die gleichzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen bedeutet. Allerdings weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Zulassungsentscheidungen durch die Wahlausschüsse, der einzuhaltenden Beschwerdefrist und des Drucks der Stimmzettel, der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10.2.2025 erfolgen kann.