Die fünf Grundsätze des Wahlrechts
Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte, Ortschaftsräte sowie der Kreisräte.
Informationen rund um die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen

Wahlberechtigt sind
alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde – Offenburg – wohnen (Achtung: Beim Kreistag zählt für diese Regelung der Landkreis – Ortenaukreis – und für die Ortschaftsräte zählt der jeweilige Ortsteil als Wohngebiet)
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Allen Wahlberechtigten wird bis zum 21. Tag vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung und anders als bei allen anderen Wahlen zusätzlich im Vorfeld auch die Stimmzettel für die Kommunalwahl (Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl) durch die Stadt Offenburg zugestellt. Die Übersendung der Stimmzettel im Vorfeld vereinfacht u.a. die Wahl, da die Bürgerinnen und Bürger in Ruhe zu Hause den Stimmzettel vorbereiten können und ermöglicht so im Wahllokal eine zügige Wahl bzw. Abgabe der Stimmzettel.
(Trotz dieser Möglichkeit dürfen die Stimmzettel natürlich auch im Wahllokal ausgefüllt werden).
Aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Wahlen und Stimmenmenge empfiehlt es sich jedoch die Stimmzettel vorher anzuschauen.
Der Stimmzettel für die Europawahl wird nicht vorher zugestellt, er darf nur an Briefwählerinnen oder Briefwähler und im Wahllokal ausgegeben werden.
Die Vergabe der Stimmen unterliegt einigen Besonderheiten, die es zu beachten gilt und die den Wählenden verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe bieten:
Die genaue Stimmenanzahl entnehmen Sie dem jeweiligen Stimmzettel für die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl. So können Sie z.B. beim Gemeinderat für die Stadt Offenburg 40 Stimmen vergeben, da 40 Personen in den Gemeinderat zu wählen sind.
Besonderheit, das Prinzip der Verhältnis- und Mehrheitswahl
Verhältniswahl besteht, wenn mehr wie ein Wahlvorschlag/eine Liste zu wählen sind. Gibt es nur einen Wahlvorschlag/eine Liste oder gar keinen, dann wird nach den Vorgaben der Mehrheitswahl gewählt.
- Variante, mehrere Wahlvorschläge/Listen liegen vor, also Verhältniswahl.
Bei der Stadt Offenburg haben wir für den Gemeinderat und für die Ortschaftsräte Stimmzettelblöcke. Trennen Sie zunächst den Einzelstimmzettel der Partei oder Wählervereinigung heraus, auf dem Sie alle oder die größte Zahl Ihrer Stimmen vergeben wollen.
Wollen Sie Ihre Stimmen nur dieser Partei oder Wählervereinigung geben und sollen die vorgedruckten Bewerberinnen/Bewerber je eine Stimme erhalten? Dann geben Sie einfach diesen Einzelstimmzettel unverändert – also ohne jede Kennzeichnung bei der Wahl ab.
Wollen Sie einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern mehr als eine Stimme geben (kumulieren) oder Bewerberinnen/Bewerbern mehrerer Listen wählen (panaschieren) müssen Sie den Stimmzettel kennzeichnen.
Wichtig: Wenn Sie Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel vornehmen, zählen nur noch die positiven Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel. Es muss also bei allen gewünschten Bewerberinnen/Bewerber eine 1 oder 2 oder 3 oder eine andere eindeutige Kennzeichnung hinzugfügt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne Kennzeichnung erhalten keine Stimme.
Wenn Sie alle 40 Stimmen (z.B. beim Gemeinderat) vergeben, hat Ihre Wahl das volle Gewicht.
Zählen Sie jedoch genau nach, damit Sie nicht mehr als 40 Stimmen vergeben, sonst wird der ganze Stimmzettel ungültig.
Die Wahl der Ortschaftsräte folgt dem gleichen Wahlprinzip, wenn Verhältniswahl vorliegt.
Besonderheit, Kumulieren und Panaschieren
Kumulieren: Sie dürfen einzelnen Bewerberinnen/Bewerber bis zu drei Stimmen geben, man nennt dies auch Stimmen häufen. Schreiben Sie die gewünschte Stimmenzahl 1 oder 2 oder 3 einfach in das Kästchen hinter die gewünschten Bewerberinnen/Bewerber.
Panaschieren: Sie können auch Bewerberinnen/Bewerber anderer Parteien oder Wählervereinigungen auf Ihren Einzelstimmzettel übernehmen. Jeder Einzelstimmzettel hat dafür freie Zeilen, in die Sie die Bewerberinnen/Bewerber entweder mit der Nummer und den Namen eintragen können, damit keine Verwechslung möglich ist. Auch so übernommene Bewerberinnen/Bewerber können Sie bis zu drei Stimmen geben.
- Variante: ein Wahlvorschlag/Liste oder gar kein Wahlvorschlag/Liste liegt vor, also Mehrheitswahl.
In diesem Fall gibt es keine Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens.
Wollen Sie den Stimmzettel unverändert abgeben, dann müssen Sie keine Kennzeichnung vornehmen und alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten jeweils eine Stimme.
Wollen Sie nur einzelnen Bewerberinnen/Bewerbern eine Stimme geben dann müssen Sie den Stimmzettel kennzeichnen.
Diese o.g. Informationen können Sie auch auf den einzelnen Stimmzetteln entnehmen. Bei jedem Stimmzettel ist auf der ersten Seite genau beschrieben, wieviele Stimmen Sie vergeben können und welches Wahlprinzip vorliegt.
Wie wird im Wahllokal gewählt?
Die Wahllokale sind am Wahltag in Offenburg, in der Kernstadt und in den Ortsteilen, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Name und die Adresse Ihres Wahllokals sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
In der Stadt Offenburg sind dabei 40 Gemeinderatsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen.
Die Ortschaftsräte unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung, so sind in der Ortschaft Bühl 8 Ortschaftsratsmitglieder, in den Ortschaften Bohlsbach, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Waltersweier, Weier und Windschläg 10 Ortschaftsratsmitglieder, in den Ortschaften Rammersweier und Zunsweier 12 Ortschaftsratsmitglieder sowie in der in der Ortschaft Zell-Weierbach 14 Ortschaftsratsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen.
Keine Möglichkeit im Wahllokal zu wählen?
Ist keine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag möglich, besteht die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Einzelheiten zum Vorgehen und Beantragen zur Briefwahl finden Sie hier: Briefwahl

1. Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal - Ankunft im Wahllokal
Für die Stimmabgabe am Wahltag müssen Wählerinnen und Wähler sich in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihrem Ausweisdokument ausweisen.
2. Überprüfung der Wahlberechtigung
Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses. Alle Wahlberechtigte, die in diesem Verzeichnis stehen, erhalten sodann einen Stimmzettel.

3. Erhalt des Stimmzettels im Wahllokal, falls der Stimmzettel zu Hause noch nicht vorbereitet wurde.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten den Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und je nach Vorliegen der Wahlberechtigung den Stimmzettel für die Kreistags sowie ggf. Ortschaftsratswahl.
Da parallel zu den Kommunalwahlen auch die Europawahl stattfindet, erhalten die Wahlberechtigten auch den Stimmzettel der Europawahl. Dieser Stimmzettel wird nur im Wahllokal ausgehändigt oder bei der Briefwahl übersandt.

4. Wahlkabine
Die Wählerinnen und Wähler gehen in die Wahlkabine, um die Geheimhaltung der Stimmabgabe zu gewährleisten.

5. Abgabe der Stimme
In der Wahlkabine können die Wahlberechtigten ihre Wahlentscheidung auf dem entsprechendem Feld auf dem Stimmzettel kennzeichnen (z. B. durch ankreuzen).
Diese kann wie folgt vorgenommen werden:
Wir haben in Offenburg für den Gemeinderat und für die Ortschaftsräte jeweils einen Stimmzettelblock, so können Sie zunächst den Einzelstimmzettel der Partei oder Wählervereinigung, auf dem Sie alle oder die größte Zahl Ihrer Stimmen vergeben wollen, heraustrennen.
Wollen Sie Ihre Stimmen nur dieser Partei oder Wählervereinigung geben und sollen die vorgedruckten Bewerber*innen je eine Stimme erhalten, dann geben Sie einfach diesen Einzelstimmzettel unverändert - also ohne jede Kennzeichnung bei der Wahl ab.
Wollen Sie einzelnen Bewerberinnen/Bewerber mehr als eine Stimme geben (kumulieren) oder Bewerberinnen/Bewerber mehrerer Listen wählen (panaschieren) müssen Sie den Stimmzettel kennzeichnen.
Wichtig: Wenn Sie Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel vornehmen, zählen nur noch die positiven Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel. Es muss also bei allen gewünschten Bewerberinnen/Bewerber eine 1 oder 2 oder 3 oder eine andere eindeutige Kennzeichnung hinzufügt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne Kennzeichnung erhalten keine Stimme.
Wenn Sie beim Gemeinderat alle 40 Stimmen vergeben, hat Ihre Wahl das volle Gewicht. Bei den Ortschaftsräten ist die Stimmenanzahl unterschiedlich. Die genaue Anzahl, die vergeben werden kann, ist dem jeweiligen Stimmzettel für den Ortschaftsrats zu entnehmen.
Zählen Sie genau nach, damit Sie nicht mehr als die erlaubten Stimmen vergeben, sonst wird der ganze Stimmzettel ungültig.

6. Stimmzettel nach innen falten
Nach der Stimmabgabe falten die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist und legen den/die Stimmzettel in den vorher ausgehändigten Stimmzettelumschlag.

7. Einwurf Stimmzettel in Wahlurne
Die Wählerinnen und Wähler verlassen die Wahlkabine und werfen den Stimmzettelumschlag mit dem/den Stimmzettel/n für die Kommunalwahl gekennzeichnete Wahlurne.
Finden Sie Ihr Wahllokal
Das Wahllokal steht eingedruckt auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie hier Ihr Wahllokal finden:

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