Ein Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) ist ein direktdemokratisches Instrument, das es den Bürgern ermöglicht, über bestimmte Angelegenheiten der Gemeinde direkt abzustimmen. Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung am 10. November 2025 mit 31 zu 8 Stimmen die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Frage „Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“ beschlossen.
FAQs zum Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) ist ein direktdemokratisches Instrument, das es den Bürgern ermöglicht, über bestimmte Angelegenheiten der Gemeinde direkt abzustimmen.
Der Bürgerentscheid wird gemeinsam mit der Landtagswahl am Sonntag, den 08. März 2026 durchgeführt. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Folgende Frage steht zur Abstimmung:
„Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“
Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung am 10. November 2025 mit 31 zu 8 Stimmen die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Frage „Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“ beschlossen.
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Offenburg haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Recht zur Abstimmung ausgeschlossen sind.
Die Abstimmungsberechtigung beim Bürgerentscheid ist neben der Staatsangehörigkeit und dem Mindestabstimmungsalter auch an den Hauptwohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthaltsort geknüpft. Da beim Bürgerentscheid über Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde abgestimmt wird, die damit den Offenburger Bürgern zur Entscheidung unterstellt wird, sind nur Offenburger*innen zur Abstimmung aufgerufen.
Nein, alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis zum 15. Februar 2026 automatisch eine Abstimmungsbenachrichtigung, sofern sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.
Sofern Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Mitarbeitenden des Wahlbüros unter
wahlen@offenburg.de 0781/82-2060.
Auch beim Bürgerentscheid ist analog zur Landtagswahl die Abstimmung per Brief möglich.
Briefabstimmungsunterlagen können mittels Formular auf der Abstimmungsbenachrichtigung, über den QR-Code auf Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung oder online beantragt werden. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.
Der Versand der Briefabstimmungsunterlagen beginnt voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar.
Sämtliche Informationen rund um die Gremiensitzungen der Stadt Offenburg finden Sie auf unserem Bürgerinfoportal unter: https://ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/info.php
Sie haben eine Stimme und stimmen mit JA für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung und mit NEIN dagegen.
Die beim Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage muss stets auf eine konkrete Entscheidung gerichtet sein, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Dies geht aus dem Grundsatz der Klarheit und Eindeutigkeit demokratischer Abstimmungen hervor und findet sich auch in Art. 26 Abs. 5 der Landesverfassung wieder.
Die öffentliche Ermittlung der Abstimmungsergebnisse in Form der Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr nach abgeschlossener Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Landtagswahl. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist noch am Wahlabend zu rechnen, der Gemeindewahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt fest.
§ 21 Abs. 7 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) legt fest, dass die bei einem Bürgerentscheid gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Ist die Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Sofern die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde hat der Gemeinderat über die Angelegenheit zu entscheiden.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids entfaltet die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für die Stadt Offenburg folglich bindend. Der Beschluss kann lediglich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
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