Briefwahl

Wer kann Briefwahl beantragen?

Grundsätzlich können alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Offenburg eingetragen sind, Briefwahl beantragen.

Die Briefwahl bietet Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben, ohne persönlich an einem Wahllokal erscheinen zu müssen. Dies ist besonders dann von Vorteil für Personen, die am Wahltag verhindert sind, beispielsweise durch Urlaub, Auslandssemester, berufliche Verpflichtungen oder durch Krankheit.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das bedeutet nicht, dass diese Person auch für die/den Wahlberechtigte/n wählen darf. Hier versichert die/der Wahlberechtigte an Eides statt, dass auch die Briefwahl in geheimer Form statt fand und er/sie selbst die Wahl vorgenommen hat.

 

 

Wie und wo kann Briefwahl beantragt werden?

Sie wollen durch Briefwahl wählen, dann benötigen Sie hierfür Briefwahlunterlagen mit dem darin enthaltenen Wahlschein.

Diese Briefwahlunterlagen können Sie auf unterschiedlichste Weise bei der Stadt Offenburg beantragen. Die Auswahl an Antragsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Rubrik „Informationen rund um die Briefwahl“. Dort sind auch alle Antragsvarianten detailliert erklärt.

Online Beantragung

Vorgehensweise unter "Wie kann ich Briefwahlunterlagen online beantragen?"

Schriftlicher Antrag

Vorgehensweise unter "Wie kann ich Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen?"

Persönliche Beantragung

Vorgehensweise unter "Kann ich Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragen?"

Nicht zulässig - telefonische Beantragung

Informationen rund um die Briefwahl

Hinweis zur Briefwahl: 

Die ersten Stimmzettel für die Briefwahl wurden am vergangenen Freitag geliefert. So konnten die bisher beantragten Briefwahlunterlagen alle bearbeitet werden und befinden sich seit dem Wochenende komplett im Versand. Stand heute, 8 Uhr, sind 10.116 Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl versandt.

Sämtliche Wahlunterlagen für im Ausland lebende deutsche Wahlberechtigte und Wahlunterlagen, welche ins Ausland versendet werden, konnten bereits am Freitagabend zur Verarbeitung im Briefzentrum pünktlich übergeben werden.

 

Wie kann ich Briefwahlunterlagen online beantragen?

Es gibt zwei online Antragsvarianten.

  • Abscannen des QR-Codes als Antrag auf der Wahlbenachrichtigung

Sie können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum (Achten Sie bitte darauf, dass Sie ihr Geburtsjahr vierstellig eingeben.) und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt in unser System übertragen.

oder:

Bevor Sie auf den Link Online Briefwahlantrag klicken, beachten Sie bitte folgendes.

Sie benötigen für diesen Antragsweg den Wahlbezirk und die Wählernummer. Diese beiden Daten entnehmen auf Sie ihrer Wahlbenachrichtigung. Somit ist es wichtig, dass Sie diese griffbereit haben. Anschließend klicken Sie auf den o.g. Link Onlinewahlscheinantrag. Im nächsten Schritt öffnet sich nun das Erfassungsformular für  die Eingabe und Übertragung ihrer Antragsdaten. Nach der Erfassung ihrer Daten erfolgt auch gleichzeitig ein Abgleich und die automatische Prüfung Ihrer Daten im Wählerverzeichnis der Stadt Offenburg. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro. Bitte achten Sie auf bestimmte Schreibweisen, die im Erfassungsformular abgefragt bzw. aufgezeigt werden. Nur bei korrekter Eingabe kann auch der automatische Abgleich mit unseren Daten vollzogen werden.

Auch bei der Online Beantragung können sie eine abweichende Versandanschrift angeben.

Hier gelangen Sie zum Online Briefwahlantrag

 

Wie kann ich Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen?

Um Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen zu können, müssen Sie nur einen formlosen schriftlichen Antrag auf Briefwahl stellen.
Verwenden Sie hierzu ganz einfach den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieses Formular können Sie bequem von zu Hause ausfüllen und an uns zurückschicken oder in den Briefkasten beim Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg einwerfen.

Als Empfehlung von unserer Seite, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular bei einem schriftlichen Antrag, da hier alle Daten die wir für die Beantragung und den Abgleich benötigen, vorhanden sind.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben und möchten trotzdem Briefwahlunterlagen beantragen, dann können Sie auch formlos entweder per schriftlichen Antrag oder per E-Mail an wahlen@offenburg.de Briefwahlunterlagen beantragen. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen folgende Daten: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) ggf. noch die Anschrift, bei einer abweichenden Versandadresse.
Den schriftlichen Antrag senden Sie bitte an: Stadt Offenburg, Zentrale Dienste und Wahlen, Wahlbüro Hauptstraße 90, 77652 Offenburg.

Kann ich Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragen?

Ab Montag, 10. Februar 2025 bis Freitag, 21. Februar 2025 15 Uhr (neue gesetzliche Regelung nach Bundeswahlordnung) können Sie auch mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen persönlich am Wahlschalter im BürgerBüro beantragen und abholen. Bitte denken Sie daran, bei einer persönlichen Beantragung ist immer ein formloser schriftlicher Antrag beizufügen. Ohne diesen Antrag, können und dürfen keine Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden. Deshalb ist es immer besser, Sie verwenden in dem Fall die Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die Öffnungszeiten des Wahlschalter im BürgerBüro entnehmen Sie bitte der Seite Wahlbüro.

Können Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte beantragt werden?

Möchten Sie für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen, dann benötigen Sie dessen unterschriebenen Briefwahlantrag, (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) – immer getrennt für jede Wahlberechtigte und jeden Wahlberechtigten.

Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jede Wahlberechtigte und jeden Wahlberechtigten – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen. Die Vollmacht finden Sie auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Vollmacht bezieht sich nur auf das Abholen und Beantragen der Briefwahlunterlagen, nicht auf das Wählen. Das Ausfüllen des Wahlscheins und die Wahl auf dem Stimmzettel ist nur durch die/den Wahlberechtigte/n selbst zulässig.

Beispiel: Befindet sich eine Wahlberechtigte im Ausland aufgrund eines Auslandssemesters und möchte Briefwahl beantragen. So hat die Wahlberechtigte den Antrag selbst bei der Stadt über die o.g. Varianten zustellen. Die Stadtverwaltung prüft den Antrag und schickt die Briefwahlunterlagen an die Auslandsadresse, damit die Wahlberechtigte wählen kann.

 

Kann auch aus dem Ausland Briefwahl beantragt werden?

Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich. Je nach Wahl gibt es hierbei unterschiedliche Voraussetzungen, die rechtzeitig vor einer Wahl bekannt gemacht werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.

Beispielsweise können Auslandsdeutsche per Briefwahl an der Bundestagswahl und Europawahl teilnehmen. Nähere Informationen entnehmen Sie der Seite Bundestagswahl und Europawahl.

Kann ich Briefwahlunterlagen telefonisch oder mündlich beantragen?

Telefonische oder mündliche Beantragungen ohne formlosen schriftlichen Antrag sind gesetzlich nicht zulässig.

 

Wie wird per Briefwahl gewählt?

1. Antrag auf Briefwahl

Um per Briefwahl zu wählen, müssen die Wahlberechtigten zuerst einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dies kann wie oben beschreiben auf unterschiedlichen Wegen geschehen.

2. Erhalt der Wahlunterlagen

Nachdem der Antrag auf Briefwahl durch das Wahlbüro geprüft wurde, erhalten die Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen per Post an die angegebene Adresse. Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich nach Eingang Ihres Briefwahlantrages bearbeitet und verschickt. Auch ist eine Abholung am Wahlschalter, sowie das Angeben einer abweichenden Adresse möglich.
Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, die Stimmzettel der entsprechenden Wahlen, den Stimmzettelumschlag, den frankierten Rücksendeumschlag und ein Merkblatt wie die Dokumente auszufüllen und einzutüten sind. Bitte achten Sie auf die Beschreibung auf dem Merkblatt.

3. Abgabe der Stimme

Die Wahlberechtigten füllen den Stimmzettel gemäß den Anweisungen aus. Dies umfasst die Auswahl der gewünschten Kandidatinnen/Kandidaten oder Parteien. Es ist wichtig, den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen, da fehlerhafte oder ungültige Stimmzettel möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

4. Wahlschein unterzeichnen

Der Wahlschein, der zusammen mit dem Stimmzettel geliefert wird, muss vom Wahlberechtigten unterschrieben werden. Dies dient als Nachweis, dass die Briefwahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wichtig: Ohne Unterschrift ist der Wahlschein nicht gültig.

5. Wahlbrief vorbereiten

Die Wahlberechtigten legen den ausgefüllten Stimmzettel und den unterschriebenen Wahlschein in den vorbereiteten Wahlbriefumschlag. Dieser Umschlag ist bereits frankiert. Sie müssen nichts mehr freimachen.

6. Wahlbrief abschicken

Die Wahlberechtigten senden den Wahlbrief mit den Unterlagen an das zuständige Wahlbüro. Die Adresse ist bereits vorgedruckt auf dem Wahlbriefumschlag. Die Kosten für den Versand des Wahlbriefs werden von der Stadt Offenburg getragen.
Bitte verpassen Sie die rechtzeitige Rücksendung Ihrer Briefwahl nicht. Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb spätestens vor der Leerung am Freitag in den Briefkasten eingeworfen werden. Wer später dran ist, kann den Wahlbrief bis am Wahltag, 18 Uhr in den Briefkasten beim Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung wie z.B. in den Ortseilen sind nicht zulässig, da keine Leerung mehr stattfindet. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen am Wahlsonntag dürfen keine Wahlbriefe annehmen.

Mit Ihrem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen können Sie aber auch in jedem Wahllokal Ihres jeweiligen Wahlkreises (abhängig von der Wahl) an der Urnenwahl teilnehmen.