Wer kann Briefwahl beantragen?
Grundsätzlich können alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Offenburg eingetragen sind, Briefwahl beantragen.
Die Briefwahl bietet Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben, ohne persönlich an einem Wahllokal erscheinen zu müssen. Dies ist besonders dann von Vorteil für Personen, die am Wahltag verhindert sind, beispielsweise durch Urlaub, Auslandssemester, berufliche Verpflichtungen oder durch Krankheit.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das bedeutet nicht, dass diese Person auch für die/den Wahlberechtigte/n wählen darf. Hier versichert die/der Wahlberechtigte an Eides statt, dass auch die Briefwahl in geheimer Form statt fand und er/sie selbst die Wahl vorgenommen hat.
Wie und wo kann Briefwahl beantragt werden?
Sie wollen durch Briefwahl wählen, dann benötigen Sie hierfür Briefwahlunterlagen mit dem darin enthaltenen Wahlschein.
Diese Briefwahlunterlagen können Sie auf unterschiedlichste Weise bei der Stadt Offenburg beantragen. Die Auswahl an Antragsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Rubrik „Informationen rund um die Briefwahl“. Dort sind auch alle Antragsvarianten detailliert erklärt.
Online Beantragung
Vorgehensweise unter "Wie kann ich Briefwahlunterlagen online beantragen?"
Schriftlicher Antrag
Vorgehensweise unter "Wie kann ich Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen?"
Persönliche Beantragung
Vorgehensweise unter "Kann ich Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragen?"
Nicht zulässig - telefonische Beantragung
Wie wird per Briefwahl gewählt?
1. Antrag auf Briefwahl
Um per Briefwahl zu wählen, müssen die Wahlberechtigten zuerst einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dies kann wie oben beschreiben auf unterschiedlichen Wegen geschehen.
2. Erhalt der Wahlunterlagen
Nachdem der Antrag auf Briefwahl durch das Wahlbüro geprüft wurde, erhalten die Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen per Post an die angegebene Adresse. Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich nach Eingang Ihres Briefwahlantrages bearbeitet und verschickt. Auch ist eine Abholung am Wahlschalter, sowie das Angeben einer abweichenden Adresse möglich.
Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, die Stimmzettel der entsprechenden Wahlen, den Stimmzettelumschlag, den frankierten Rücksendeumschlag und ein Merkblatt wie die Dokumente auszufüllen und einzutüten sind. Bitte achten Sie auf die Beschreibung auf dem Merkblatt.
3. Abgabe der Stimme
Die Wahlberechtigten füllen den Stimmzettel gemäß den Anweisungen aus. Dies umfasst die Auswahl der gewünschten Kandidatinnen/Kandidaten oder Parteien. Es ist wichtig, den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen, da fehlerhafte oder ungültige Stimmzettel möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
4. Wahlschein unterzeichnen
Der Wahlschein, der zusammen mit dem Stimmzettel geliefert wird, muss vom Wahlberechtigten unterschrieben werden. Dies dient als Nachweis, dass die Briefwahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wichtig: Ohne Unterschrift ist der Wahlschein nicht gültig.
5. Wahlbrief vorbereiten
Die Wahlberechtigten legen den ausgefüllten Stimmzettel und den unterschriebenen Wahlschein in den vorbereiteten Wahlbriefumschlag. Dieser Umschlag ist bereits frankiert. Sie müssen nichts mehr freimachen.
6. Wahlbrief abschicken
Die Wahlberechtigten senden den Wahlbrief mit den Unterlagen an das zuständige Wahlbüro. Die Adresse ist bereits vorgedruckt auf dem Wahlbriefumschlag. Die Kosten für den Versand des Wahlbriefs werden von der Stadt Offenburg getragen.
Bitte verpassen Sie die rechtzeitige Rücksendung Ihrer Briefwahl nicht. Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb spätestens vor der Leerung am Freitag in den Briefkasten eingeworfen werden. Wer später dran ist, kann den Wahlbrief bis am Wahltag, 18 Uhr in den Briefkasten beim Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung wie z.B. in den Ortseilen sind nicht zulässig, da keine Leerung mehr stattfindet. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen am Wahlsonntag dürfen keine Wahlbriefe annehmen.
Mit Ihrem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen können Sie aber auch in jedem Wahllokal Ihres jeweiligen Wahlkreises (abhängig von der Wahl) an der Urnenwahl teilnehmen.